Regionalbudget

Regionalbudget

für die guten Ideen in den Gemeinden

Das Regionalbudget ist ein unbürokratisches Förderinstrument mit dem Kleinprojekte aus den Gemeinden mit einer maximalen Fördersumme von 10.000 € unterstützt werden. Insgesamt stehen jährlich 100.000 € zur Verfügung. Der Aufruf für die Förderung erfolgt jährlich im Herbst.

Unterstützt werden Ideen und Projekte, die die Region voran bringen und die Lebensqualität in den Gemeinden verbessern.




Wettbewerb 2024

Bereits zum zweiten Mal sucht das Amt für Ländliche Entwicklung Oberfranken das beste Kleinprojekt, das mit Mitteln des Regionalbudgets umgesetzt wurde. Jede oberfränkische ILE-Region kann zwei Projekte aus den Förderjahren 2022 und 2023 ins Rennen schicken. Hier unsere beiden Kandidaten:

Jahrhunderte alte Tradition bewahrt

Die Zündler in Obertrubach bereiten seit hunderten von Jahren die Feuerdosen für die Ewige Anbetung vor, die alljährlich die Hänge rund um Obertrubach zum Erleuchten bringen. Mit dem Zündlerhaus - gefördert über das Regionalbudget 2022 - hat diese Tradition eine zukunftsfähige Heimat gefunden.

Nahversorgung gerettet

Nachdem die einzige Bäckerei am Ort schließen musste, hat die Katholische Kirchenstiftung mit viel Engagement und der Unterstützung durch das Regionalbudget 2023 wieder eine Filiale einer regionalen Landbäckerei für den Pegnitzer Ortsteile Trockau und dessen Bevölkerung und die zahlreichen Besucher gewinnen können.

Bisher geförderte Projekte

  • Projekte 2023

    • Erneuerung der Außenanlage der Kapelle | Kleinkirchenbirkig
    • Kuchentheke |Schnabelwaid
    • Erweiterung des Spielplatz/Bolzplatz zu einerm Mehrgenerationentreff mit Grillplatz | Tüchersfeld
    • "Es werde Licht" LED-Flutlicht Kunstrasen KIDS Arena SG Trockau | Trockau
    • Aufwertung des Dorfplatzes Trägweis - Schaffung von Sitzmöglichkeiten und zusätzlicher Begrünung | Trägweis
    • Einbau einer Bewässerungsanlage zur automatischen Bewässerung des Hauptplatzes | Kirchenbirkig
    • Multifunktionsfahrzeug u.a. für Nahversorgung und Senioren- und Jugendarbeit | Trockau
    • Errichtung eines Backofens auf dem Dorfplatz Gräfenbergerhüll | Gräfenberg
    • Klimaanpassungsbaum | Pegnitz
    • Aufwertung GEO-Wanderweg | Pegnitz
    • Zelterweiterung für Kulturscheune | Haag
    • Energetische Opimierung Sportheimbetreib, Errichtung einer solarthermischen Warmwasserbereitung | Troschenreuth
    • Neue Sechseck Ruhebank/ Sitzgruppe um die Linde am Kirchplatz an der St. Georgskirche | Igensdorf

  • Projekte 2022

    • Sandsteinkreuzsanierung  | Adlitz
    • Spiel- und Freizeitplatz Moosäcker | Creußen 
    • Trimm-Dich-Pfad Buchwald | Gräfenberg
    • Pavillions für Begegnungsstätte | Tüchersfeld
    • Spielplatz Bärenfels | Bärenfels
    • Erneuerung der Läutwerk Kapelle | Kleinlesau
    • Neue Lautsprecher-Verstärkeranlage un Zubehör | Gräfenberg
    • Allgenerationenplatz Kaltenthal | Pegnitz-Kaltenthal
    • Verkaufsautomat mit Knusperhäuschen | Haselbrunn
    • Bewegungsgeräte an der Kneippanlage | Egloffstein
    • Autofreie Innenstadt / Temporäre Fußgängerzone: Werbemittel | Pegnitz
    • Ergebnis-/Spielzeitanzeige in der Zweifachhalle | Igensdorf
    • Marktbuden und Infrastruktur für Regionalmärkte im Schlosshof | Unternschreez
    • Errichtung eines "Zündlerhauses": Werkstatt "Ewige Anbetung - Kulturgut Illumination Obertrubach" im Anschluss an Vereinsscheune | Obertrubach
    • Austausch von Auswechselbänken des A-Platztes auf dem Fußball-APlatz des FC Pegnitz | Pegnitz
    • Ausstattung Kulturscheuen Haag Spülmaschine | Haag 
  • Projekte 2021

    • Ausbau Backstube und Küche | Weidenloh
    • Ausbau Küchen-/Toilettenanlage am Fest-/Wanderparkplatz | Weißenohe
    • Digitalisierung Beregnungstechnik | Troschenreuth
    • E-Bike-Ladestation | Pegnitz
    • Generationenübergreifender Gemeinschaftsplatz | Waidach
    • Neubau Geräteschuppen | Hintergereuth
    • Öffentlicher Spielplatz i.V. mit Mittagsbetreuung, Kindergärten | Gräfenberg
    • Outdoor Fitnessparcour | Haag
    • Regiomat am Stöckelkeller | Unternschreez
    • Spielplatz am Sportplatz Schnabelwaid | Schnabelwaid
    • Umstellung Ladenbeleuchtung auf LED | Obertrubach
    • Veranstaltung „Dorfmarkt Haidhof“ / Werbematerialien | Althaidhof

  • Projekte 2020

    • Beschaffung neuer Spielgeräten für den Spielplatz Haidhof | Creußen
    • Beschaffung von neuen Spielgeräten für den Spielplatz Gottsfeld | Creußen
    • Erneuerung Buswartehäuschen und Umfeldgestaltung | Pegnitz
    • Erneuerung Glockengeläut der Ortskapelle (elektronisches Glockengeläute) | Pottenstein
    • Erneuerung und Umstellung Flutlichtanlage des SV Kirchenbirkig/ Regenthal auf LED | Pottenstein
    • Erstellung von Kommunikationsmedien (Homepage; Infoflyer) | Gräfenberg
    • Gemeinsame Vereins-Materialscheune der Obetrubacher Vereine | Obertrubach
    • Kleinprojekte im Ortsteil Haselbrunn (Maßnahmen an der Kapelle zur Attraktivitätssteigerung) | Pottenstein
    • Kleinprojekte im Ortsteil Weidmannsgesees (Herstellen eines Gemeinschaftsplatzes für allg. dörfliche Nutzung) | Pottenstein
    • Mitfahrbänke | Weißenohe
    • Steinkreuz mit Sockel und Jesusfigur (Sanierung) | Ahorntal
    • Tafel/Wegbeschreibung für den Jakobusweg Fränkische Schweiz | Pottenstein
    • Umbau bzw. Erweiterung des Kinderspielplatzes zu einem Mehrgenerationenbewegungspark | Weißenohe
    • Umgestaltung Mehrzweckplatz im Ortskern Kühlenfels durch den Sportclub Kühlenfels | Pottenstein
    • Zwei Mitfahrbänke | Creußen

Informationen zur Förderung

  • Was kann gefördert werden?

    Gefördert werden Kleinprojekten, die unter Berücksichtigung

    • der Ziele gleichwertiger Lebensverhältnisse einschließlich der erreichbaren Grundversorgung, attraktiver und lebendiger Ortskerne und der Behebung von Gebäudeleerständen,
    • der Ziele und Erfordernisse der Raumordnung und Landesplanung,
    • der Belange des Natur-, Umwelt- und Klimaschutzes,
    • der Reduzierung der Flächeninanspruchnahme,
    • der demografischen Entwicklung sowie
    • der Digitalisierung
    • den Zweck verfolgen, die ländlichen Räume als Lebens-, Arbeits-, Erholungs- und Naturräume zu sichern und weiterzuentwickeln.

  • Was sind Kleinprojekte?

    Kleinprojekte sind Projekte, deren förderfähige Gesamtausgaben 20.000 EUR nicht übersteigen. Hierbei handelt es sich um Nettoausgaben. Zu beachten ist, dass alle den Zweck der Förderung

    erfüllenden förderfähigen Nettoausgaben eines Projekts diese Höchstgrenze nicht überschreiten dürfen. Andernfalls kann ein Vorhaben nicht mehr als Kleinprojekt gewertet werden. In einem Aufruf

    kann pro Projekt nur ein Antrag eingereicht werden. Eine Aufteilung von Projekten zur Unterschreitung der förderfähigen Gesamtausgaben ist nicht zulässig.

  • Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

    Gefördert werden nur Kleinprojekte mit deren

    Durchführung noch nicht begonnen wurde. Der Abschluss eines der Ausführung zugrundeliegenden Liefer- und Leistungsvertrages ist dabei grundsätzlich als Beginn zu werten. Bei Vorhaben zur Förderung von wirtschaftlichen Tätigkeiten sind die Bestimmungen der EU-Verordnung Nr. 1407/2013 vom 18.12.2013 (De-minimis-Beihilfe Gewerbe) zu beachten.


    Fördergegenstand: 

    Förderfähig sind beispielsweise Kleinprojekte zur

    a) Unterstützung des bürgerschaftlichen Engagements,

    b) Begleitung von Veränderungsprozessen auf örtlicher Ebene,

    c) Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit,

    d) Verbesserung der Lebensverhältnisse der ländlichen Bevölkerung,

    e) Umsetzung von dem ländlichen Charakter angepassten Infrastrukturmaßnahmen,

    f) Sicherung und Verbesserung der Grundversorgung der ländlichen Bevölkerung.


    Das Kleinprojekt muss so rechtzeitig umgesetzt werden, dass der Durchführungsnachweis bis spätestens 01.10. des Förderjahres vorgelegt werden kann.

  • Wer ist antragsberechtigt?

    a) Juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts,

    b) natürliche Personen und Personengesellschaften.

  • Wie wird gefördert?

    Die Zuwendung wird als Zuschuss

    im Wege der Anteilfinanzierung gewährt. Die tatsächlich entstandenen Nettoausgaben (Bruttoausgaben abzüglich Umsatzsteuer, Skonti, Boni und Rabatte) werden mit bis zu 80 % bezuschusst, maximal jedoch mit 10.000 EUR und unter Berücksichtigung der im privatrechtlichen Vertrag (siehe unten) festgelegten maximalen Zuwendung. Kleinprojekte mit einem Zuwendungsbedarf unter 500 EUR werden nicht gefördert. Die gleichzeitige Inanspruchnahme von Zuwendungen aus anderen Förderprogrammen ist zulässig, soweit dies dort nicht ausgeschlossen ist. Die Summe der Zuwendungen (Zuschüsse und Förderdarlehen) darf jedoch bei öffentlichen und gemeinschaftlichen Maßnahmen 90 %, bei privaten Maßnahmen 80 % der zuwendungsfähigen Ausgaben nicht überschreiten. Eine zusätzliche Förderung über die FinR-LE oder die Dorferneuerungsrichtlinien zum Vollzug der Bayerischen Dorfentwicklungsprogramms (DorfR) ist nicht erlaubt.

    Ein Anspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Die Zuwendung ist nicht auf Dritte übertragbar.

  • Wie stelle ich einen Antrag?

    Für das Jahr 2024 können keine Anträge mehr gestellt werden. 


    Mehr Informationen zur Förderung die Unterlagen zur Antragsstellung finden Sie auf der Seite des Bayerischen Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten

  • Wie werden die Projekte ausgewählt?

    Mit dem Regionalbudget können

    Kleinprojekte durchgeführt werden, die der Umsetzung des Integrierten Ländlichen Entwicklungskonzepts dienen und im Gebiet des

    ILE-Zusammenschlusses liegen. Die Auswahl der Kleinprojekte

    erfolgt durch ein Entscheidungsgremium, das sich aus Vertretern

    regionaler Akteure zusammensetzt.

    Kriterien zur Projektauswahl:

    • Beitrag zur Zielerreichung
    • Beitrag zur Schaffung gleichwertiger Lebensverhältnisse
    • Innovationsgrad des Projekts
    • Bürgerschaftliches Engagement
    • Vorherige Regionalbudgets – Wurden bereits Projekte des Antragsstellers gefördert?

  • Markt in Unternschreez

    Photo By: John Doe
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  • Projektmanager:
    Michael Breitenfelder

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