Das Regionalbudget ist ein unbürokratisches Förderinstrument mit dem Kleinprojekte aus den Gemeinden mit einer maximalen Fördersumme von 10.000 € unterstützt werden. Insgesamt stehen jährlich 100.000 € zur Verfügung. Der Aufruf für die Förderung erfolgt jährlich im Herbst.
Unterstützt werden Ideen und Projekte, die die Region voran bringen und die Lebensqualität in den Gemeinden verbessern.
Für das Regionalbudget 2025 können bis zum 15. November 2024 Anträge gestellt werden (s. unten).
Bereits zum zweiten Mal sucht das Amt für Ländliche Entwicklung Oberfranken das beste Kleinprojekt, das mit Mitteln des Regionalbudgets umgesetzt wurde. Jede oberfränkische ILE-Region kann zwei Projekte aus den Förderjahren 2022 und 2023 ins Rennen schicken. Hier unsere beiden Kandidaten:
Die Zündler in Obertrubach bereiten seit hunderten von Jahren die Feuerdosen für die Ewige Anbetung vor, die alljährlich die Hänge rund um Obertrubach zum Erleuchten bringen. Mit dem Zündlerhaus - gefördert über das Regionalbudget 2022 - hat diese Tradition eine zukunftsfähige Heimat gefunden.
Nachdem die einzige Bäckerei am Ort schließen musste, hat die Katholische Kirchenstiftung mit viel Engagement und der Unterstützung durch das Regionalbudget 2023 wieder eine Filiale einer regionalen Landbäckerei für den Pegnitzer Ortsteile Trockau und dessen Bevölkerung und die zahlreichen Besucher gewinnen können.
Gefördert werden Kleinprojekten, die unter Berücksichtigung
Kleinprojekte sind Projekte, deren förderfähige Gesamtausgaben 20.000 EUR nicht übersteigen. Hierbei handelt es sich um Nettoausgaben. Zu beachten ist, dass alle den Zweck der Förderung
erfüllenden förderfähigen Nettoausgaben eines Projekts diese Höchstgrenze nicht überschreiten dürfen. Andernfalls kann ein Vorhaben nicht mehr als Kleinprojekt gewertet werden. In einem Aufruf
kann pro Projekt nur ein Antrag eingereicht werden. Eine Aufteilung von Projekten zur Unterschreitung der förderfähigen Gesamtausgaben ist nicht zulässig.
Gefördert werden nur Kleinprojekte mit deren
Durchführung noch nicht begonnen wurde. Der Abschluss eines der Ausführung zugrundeliegenden Liefer- und Leistungsvertrages ist dabei grundsätzlich als Beginn zu werten. Bei Vorhaben zur Förderung von wirtschaftlichen Tätigkeiten sind die Bestimmungen der EU-Verordnung Nr. 1407/2013 vom 18.12.2013 (De-minimis-Beihilfe Gewerbe) zu beachten.
Fördergegenstand:
Förderfähig sind beispielsweise Kleinprojekte zur
a) Unterstützung des bürgerschaftlichen Engagements,
b) Begleitung von Veränderungsprozessen auf örtlicher Ebene,
c) Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit,
d) Verbesserung der Lebensverhältnisse der ländlichen Bevölkerung,
e) Umsetzung von dem ländlichen Charakter angepassten Infrastrukturmaßnahmen,
f) Sicherung und Verbesserung der Grundversorgung der ländlichen Bevölkerung.
Das Kleinprojekt muss so rechtzeitig umgesetzt werden, dass der Durchführungsnachweis bis spätestens 01.10. des Förderjahres vorgelegt werden kann.
a) Juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts,
b) natürliche Personen und Personengesellschaften.
Die Zuwendung wird als Zuschuss
im Wege der Anteilfinanzierung gewährt. Die tatsächlich entstandenen Nettoausgaben (Bruttoausgaben abzüglich Umsatzsteuer, Skonti, Boni und Rabatte) werden mit bis zu 80 % bezuschusst, maximal jedoch mit 10.000 EUR und unter Berücksichtigung der im privatrechtlichen Vertrag (siehe unten) festgelegten maximalen Zuwendung. Kleinprojekte mit einem Zuwendungsbedarf unter 500 EUR werden nicht gefördert. Die gleichzeitige Inanspruchnahme von Zuwendungen aus anderen Förderprogrammen ist zulässig, soweit dies dort nicht ausgeschlossen ist. Die Summe der Zuwendungen (Zuschüsse und Förderdarlehen) darf jedoch bei öffentlichen und gemeinschaftlichen Maßnahmen 90 %, bei privaten Maßnahmen 80 % der zuwendungsfähigen Ausgaben nicht überschreiten. Eine zusätzliche Förderung über die FinR-LE oder die Dorferneuerungsrichtlinien zum Vollzug der Bayerischen Dorfentwicklungsprogramms (DorfR) ist nicht erlaubt.
Ein Anspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Die Zuwendung ist nicht auf Dritte übertragbar.
Für 2025 können bis zum 15. November 2024 Anträge gestellt werden.
Weitere Informationen zum Förderinstrument
sowie die Antragsunterlagen finden Sie im
Netz auf der Seite des Bayerischen Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus.
Die „Förderanfrage für ein Kleinprojekt“ ist bis spätestens 15. November 2024 an die ILE-Geschäftsstelle zu richten:
regionalbudget@wirtschaftsbandA9.de
Mit dem Regionalbudget können
Kleinprojekte durchgeführt werden, die der Umsetzung des Integrierten Ländlichen Entwicklungskonzepts dienen und im Gebiet des
ILE-Zusammenschlusses liegen. Die Auswahl der Kleinprojekte
erfolgt durch ein Entscheidungsgremium, das sich aus Vertretern
regionaler Akteure zusammensetzt.
Kriterien zur Projektauswahl:
Projektmanager:
Michael Breitenfelder